Indiwi Alltagsassistenz

 
Unser Angebot richtet sich an Familien, deren Kinder nach § 45 b SGB XI Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Hat Ihr Kind einen Pflegegrad, steht ihm und Ihrer Familie ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 € pro Monat zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden. Dies bedeutet, dass Sie das Geld nur für genehmigte Dienstleistungen nutzen dürfen. Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.

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Was wir Ihnen anbieten:
Wir bieten Ihnen eine stundenweise, regelmäßige Betreuung Ihres Kindes in seiner vertrauten Umgebung oder individuell gestaltete Freizeitaktivitäten nach Wunsch Ihres Kindes, wie zum Beispiel Spielplatzbesuche, Spaziergänge, o.ä. an. Sie als Eltern, können diese Zeit für Aktivitäten, Einkäufe, Arztbesuche oder soziale Kontakte nutzen. Oder legen Sie ganz einfach eine kleine Pause ein, atmen Sie durch und tanken Sie Kraft, während Ihr Kind von uns betreut wird.
Was Sie wissen sollten:
Ist die Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes festgestellt, steht der Entlastungsbetrag Ihrem Kind zu und muss nicht gesondert beantragt werden. Leistungsnachweise müssen aber gesammelt und bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden. Alternativ können Sie auch gerne eine Abtretungserklärung unterschreiben, sodass wir unsere Dienstleistungen unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen können.
Was uns noch wichtig ist:

Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an der Gesellschaft liegt uns am Herzen! Daher ist es uns wichtig, den Alltag Ihres Kindes so mitzugestalten, dass es sich wohlfühlt. Wir möchten auf es eingehen, es verstehen und seine Selbstständigkeit fördern, sodass es möglichst eigenständig seinen Alltag und Aktivitäten in seiner Freizeit planen und durchführen kann.