Beitragsordnung für den Indiwi e. V.

 
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Macher_in

12Jahr

Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche sowie für Personen mit Bürgergeldbezug

mäzen 2

Mäzen_in

1200+Jahr

Fördermitgliedschaft

Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

Erläuterung zur Beitragordnung:

1.Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

3. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

4. Beiträge 4. 1 Grundbeitrag für die Mitgliedschaft „Gönner“ 12 /Jahr (Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche sowie für Personen mit Bürgergeldbezug) 4.2 Grundbeitrag für die Mitgliedschaft „Allrounder“ 120 Euro/ Jahr Mitgliedschaft für für Studenten und Auszubildende) 4.3 Grundbeitrag für die Mitgliedschaft „Gönner“ 240 Euro/Jahr (Mitgliedschaft für Personen über 18 Jahre) 4.4 Grundbeitrag für die Mitgliedschaft „Mäzen“ 1200 Euro/Jahr (Fördermitgliedschaft) 4.5 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

5. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

6. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

7. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, Sportreisen, Trainingslager usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.