Das Indiwi ist eine moderne und offene Freizeit-Einrichtung
für Kinder und Jugendliche in Berlin.
Wir haben ganz verschiedene Freizeit-Angebote
für Kinder und Jugendliche .
Zum Beispiel:
Reisen in Europa.
Kurse mit verschiedenen Themen.
Spannende Projekte.
Sport und Bewegung.
Veranstaltungen.
Wir wollen, dass sich die Kinder weiter-entwickeln.
Und auch in der Freizeit spannende Dinge lernen.
Alle unsere Angebote sind inklusiv.
Das bedeutet: Alle können mitmachen.
Egal, woher sie kommen.
Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Egal, wieviel Geld die Familie hat.
Das gilt auch für unsere Reise-Angebote.
Teilnahme-Bedingungen:
1. Reise-Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zur Reise müssen Sie schriftlich machen.
Dafür können Sie das Anmelde-Formular in der Broschüre nutzen.
Die Broschüre können Sie von unserer Internet-Seite herunter-laden.
Sie können aber auch das Anmelde-Formular auf unserer Internet-Seite nutzen:
dev.indiwi.de/de-ls/reiseanmeldung-ls/
Der gesetzliche Vertreter / die gesetzliche Vertreterin muss die Anmeldung ausfüllen und an uns schicken. Die gesetzlichen Vertreter sind meistens die Eltern. Oder die Pflege-Eltern.
Wenn noch genug Reise-Plätze da sind,
dann bekommen Sie eine Teilnahme-Bestätigung.
Das ist ein Brief oder eine E-Mail.
Darin steht, dass Ihr Kind für die Reise angemeldet ist.
Und mitfahren kann.
Wenn Sie die Teilnahme-Bestätigung bekommen haben,
dann bedeutet das: Sie haben einen Reise-Vertrag gemacht.
Wenn kein freier Reise-Platz mehr da ist,
dann bekommen Sie eine Nachricht.
Diese Nachricht kann auch mündlich sein.
Zum Beispiel per Telefon.
2. Zahlungs-Bedingungen: So müssen Sie die Reise bezahlen
Sie bekommen eine Rechnung.
- Sie müssen die Rechnung bis spätestens 2 Wochen vor der Reise bezahlen.
Vielleicht fragen wir Sie: Haben Sie die Rechnung bezahlt.
Dann müssen Sie uns zeigen, dass Sie die Rechnung bezahlt haben.
Die Kosten für die Reise heißen Teilnahme-Beiträge.
Menschen mit wenig Geld müssen nur einen Teil von den Teilnahme-Beiträgen bezahlen. Wir rechnen aus, wie viel Sie bezahlen müssen.
Dabei müssen wir Regeln beachten.-
Die Regeln heißen: “Ausführungs-Vorschriften über Teilnahme-Beiträge für Veranstaltungen der Kinder- und Jugend-Erholung”.
Die Abkürzung ist: AV-TBKJE.
- Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat,
dann braucht Ihr Kind Extra-Betreuung und Unterstützung.
Das kostet Extra-Geld.
Dieses Extra-Geld nennt man: behinderungs-bedingte Mehr-Kosten.
Die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten kommen zum Teilnahme-Beitrag dazu. Der Teilnahme-Beitrag ist der Reise-Preis für Ihr Kind.
Die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten sind 51 Euro für jeden Reise-Tag.
Die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten müssen Sie nicht selbst bezahlen.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Das Bezirks-Amt bezahlt die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten.
Dafür müssen Sie einen Antrag ans Bezirks-Amt schicken.
Wir helfen Ihnen gerne bei dem Antrag. - Ihre Pflege-Versicherung bezahlt Geld für die Verhinderungs-Pflege. Dann brauchen wir eine Bescheinigung von Ihnen.
Darin steht:
Wir dürfen die Rechnung direkt an die Pflege-Versicherung schicken. Sie sind damit einverstanden.
Sie können die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten auch selbst bezahlen.
Dann brauchen wir von Ihnen auch eine Bescheinigung.
In der Bescheinigung muss stehen:
Sie bezahlen die behinderungs-bedingten Mehr-Kosten selbst.
3. Rücktritt vom Reise-Vertrag
Rücktritt vom Reise-Vertrag bedeutet: Sie schreiben uns:
Das angemeldete Kind kann die Reise nicht mitmachen.
Sie treten vom Reise-Vertrag zurück.
Wenn Ihr Kind am Abreise-Tag nicht da ist und nicht mitfährt,
dann ist das wie ein Rücktritt.
Die Vorbereitungen für die Reise kosten Geld.
Wenn das Kind die Reise nicht mitmacht,
dann müssen Sie trotzdem etwas bezahlen.
- Wenn Sie uns bis 10 Wochen vor der Reise Bescheid sagen:
Dann müssen Sie einen kleinen Teil vom Teilnahme-Beitrag bezahlen.
In der schweren Sprache heißt das:
Sie müssen 10 Prozent vom Teilnahme-Beitrag bezahlen. - Wenn Sie uns bis 6 Wochen vor der Reise Bescheid sagen:
Dann müssen Sie die Hälfte vom Teilnahme-Beitrag bezahlen. - Wenn Sie uns bis 2 Wochen vor der Reise Bescheid sagen:
Dann müssen Sie alles oder fast alles bezahlen.
4. Regeln, wenn die Reise angefangen hat
- In der Reise-Zeit sollen die Kinder und Jugendlichen keinen Besuch bekommen.
- In besonderen Fällen darf ein Betreuer oder eine Betreuerin Ihr Kind in einem privaten Fahrzeug mitnehmen. Zum Beispiel bei einem Notfall.
Wenn bei dieser Fahrt etwas passiert, dann ist der Betreuer oder die Betreuerin verantwortlich. - Wenn das Kind früher nach Hause fährt:
dann muss der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin
die Kosten für die Rück-Reise
5. Bilder von der Reise, wo Ihr Kind drauf ist:
Indiwi darf die Bilder benutzen.
Bei der Reise machen wir Fotos, Videos und Ton-Aufnahmen.
Die Fotos, Videos und Ton-Aufnahmen brauchen wir für verschiedene Sachen.
Zum Beispiel für Berichte und Nachrichten.
Fürs Internet.
Oder für Hefte, Falt-Blätter und Werbung.
Wenn Sie Ihr Kind für eine Reise bei uns anmelden,
dann bedeutet das automatisch:
Wir dürfen Fotos, Videos und Ton-Aufnahmen benutzen.
Auch wenn man Ihr Kind darauf erkennen kann.
Sie sind damit einverstanden.
Wir beachten die Regeln für den Daten-Schutz.
Die Regeln für den Daten-Schutz heißen:
Daten-Schutz-Grund-Verordnung.
Die Abkürzung ist DSGVO.
Für das Benutzen von Fotos, Videos und Ton-Aufnahmen von unseren Reisen ist Indiwi verantwortlich.
Indiwi, Axel-Springer-Straße 40/41, 10969 Berlin, reisen@indiwi.de
6. Daten-Schutz
Wenn Sie Ihr Kind für eine Reise anmelden,
dann geben Sie uns Informationen über Ihr Kind.
Zum Beispiel: Name, Vorname, Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse.
Und andere Informationen.
Diese Informationen nennt man Daten.
Wir beachten die Regeln für den Daten-Schutz. Das sind:
- Die Regeln in der Daten-Schutz-Grund-Verordnung Die Abkürzung ist DSGVO.
- Die Regeln über den Daten-Schutz in der Berliner Verwaltung-Berliner Daten-Schutz-Gesetz-DSG
- Die Regeln in unserer Daten-Schutz-Erklärung.
Unsere Daten-Schutz-Erklärung finden Sie auf unserer Internet-Seite:
Datenschutzerklaerung
7. Gerichts-Stand: Zuständiges Gericht, wenn es Streit gibt
Manchmal gibt es Streit.
Und alle streitenden Personen denken: Sie haben Recht.
Dann muss vielleicht ein Richter oder eine Richterin entscheiden.
Dafür ist ein Gericht in Berlin zuständig.
Qualitäts-Verpflichtung
Regeln für gute Qualität
vom Indiwi
für unsere Ferien-Reisen
Gute Qualität bedeutet:
Etwas ist sehr gut.
Qualitäts-Verpflichtung bedeutet:
Wir haben Regeln für gute Qualität von unseren Ferien-Reisen.
Wir beachten diese Regeln immer.
Das ist unsere Pflicht.
Pflicht bedeutet: Wir müssen diese Regeln immer beachten.
Wir bestimmen selbst, dass wir diese Regeln immer beachten müssen.
Das nennt man Selbst-Verpflichtung.
Die Regeln für gute Qualität gehören zum Reise-Vertrag.
Wenn wir diese Regeln nicht beachten,
dann können Sie uns verklagen.
Das bedeutet: Sie können zu einem Rechts-Anwalt oder einer Rechts-Anwältin gehen und sich beschweren.
Der Rechts-Anwalt oder die Rechts-Anwältin schreibt dann einen Brief ans Gericht. Das Gericht entscheidet dann: Wer hat Recht.
Hier finden Sie unsere Regeln für gute Qualität:
1. Regeln für unsere inklusiven Reisen
Inklusive Reisen sind Reisen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Inklusiv bedeutet: Alle können mitfahren.
Inklusive Reisen sind für alle gut:
- Kinder und Jugendliche mit Behinderung können die Reise mitmachen.
Genauso wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. - Kinder und Jugendliche ohne Behinderung lernen:
Was ist wichtig für Kinder mit Behinderung.
Auf was muss man Rücksicht nehmen.
Wie kann man Kinder mit Behinderung unterstützen. - Alle Kinder und Jugendlichen lernen bei diesen Reisen
wichtige Sachen für ihr Leben.
Für unsere inklusiven Reisen sind die folgenden Punkte besonders wichtig.
Darauf achten wir besonders:
- Die Reisen sind Ferien-Reisen. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich erholen. Dabei achten wir besonders darauf: Was kann jedes einzelne Kind. Wir unterstützen jedes Kind bei Sachen, die es gut kann. Und bei Sachen, die es nicht so gut kann.
- Die Kinder und Jugendlichen sollen so selbständig wie möglich sein.
Sie sollen so viel wie möglich selbst entscheiden.
Und sie sollen lernen: Was ist Verantwortung.
Was bedeutet es, wenn man Verantwortung übernimmt . - Die Kinder und Jugendlichen sollen bei den Gruppen-Aufgaben mitmachen.
Und sie sollen bei der Planung von Gruppen-Aufgaben mitmachen. - Die Kinder und Jugendlichen sollen praktische Sachen fürs Leben lernen.
Sie sollen lernen:
Wie verhält man sich in der Gruppe.
Wie geht man mit seinen Mitmenschen um.
Wie können alle in der Gruppe gleich-berechtigt mitentscheiden. - Die Kinder und Jugendlichen lernen:
Alle Menschen sind gleich wertvoll.
Egal, woher sie kommen.
Egal, ob sie arm oder reich sind.
Und egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. - Die Kinder und Jugendlichen lernen:
Was ist gut für ein gesundes Leben.
Wie schütze ich die Natur und die Umwelt.
2. Regeln für die Anbieter von inklusiven Reisen
- Wir vom Indiwi bieten inklusive Reisen an.
Die inklusiven Reisen gehören zu unserem Angebot für Kinder und Jugendliche.
Das heißt: Wir sind die Anbieter von inklusiven Reisen. - Wir sind eine Einrichtung der Jugend-Hilfe.
Für die Reisen bekommen wir Geld von der Berliner Senats-Verwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. - Wir haben ganz verschiedene Freizeit-Angebote für Kinder und Jugendliche. Da ist für jeden etwas dabei. Darauf achten wir ganz besonders.
- Wir suchen unsere Betreuerinnen und Betreuer ganz genau aus.
Alle unsere Betreuerinnen und Betreuer sind Fachleute.
Wir machen Spezial-Kurse für Betreuerinnen und Betreuer für inklusive Reisen. Alle unsere Betreuerinnen und Betreuer haben diese Kurse mitgemacht.
Die folgenden Gesetze und Regeln sind wichtig für Kinder- und Jugend-Reisen:
Wir beachten alle Gesetze und Regeln für Kinder- und Jugend-Reisen.
Wir achten auch immer auf die neueste Version von allen Gesetzen und Regeln.
Nach jeder Reise schauen wir:
Was war gut.
Was kann man noch besser machen.
Dabei beachten wir auch die Vorschläge und Ideen
von den Kindern und Jugendlichen,
von den Eltern
und von den Betreuerinnen und Betreuern.
Ein Drittel der Reise-Plätze ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung .
Zwei Drittel der Reise-Plätze ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Behinderung .
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung suchen wir immer die passenden Betreuungs-Personen aus.
3. Regeln für die Betreuung bei unseren inklusiven Reisen
- Unsere Betreuerinnen und Betreuer sind über 18 Jahre alt.
- Alle Betreuerinnen und Betreuer haben einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht.
- Alle Betreuerinnen und Betreuer haben vor der Reise besondere Schulungen gemacht. Alle kennen sich gut mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung aus. Alle Betreuerinnen und Betreuer müssen eine gemeinsame Vorbereitung von der Reise machen. Und sie müssen nach der Reise gemeinsam schauen: Was war gut. Was muss besser werden. Dafür treffen sie sich vor und nach der Reise mit den Kindern und Jugendlichen und mit ihren Eltern.
- Die Betreuerinnen und Betreuer können mitbestimmen:
Was wollen wir bei der Reise alles machen. - Bei jeder Reise sind immer genug Betreuerinnen und Betreuer dabei.
Dabei gilt
– bei Teilnehmern und Teilnehmerinnen ohne Behinderung ist ein Betreuer oder eine Betreuerin für 6 Kinder oder Jugendliche zuständig.
– bei Teilnehmern und Teilnehmerinnen mit Behinderung ist ein
Betreuer oder eine Betreuerin für 2 Kinder oder Jugendliche zuständig.
Wenn Kinder oder Jugendliche mit starker Behinderung dabei sind, fahren zusätzliche Betreuer oder Betreuerinnen mit.
Die Berliner Senats-Verwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat eigene Regeln für gute Qualität. Unsere Qualitäts-Verpflichtung passt gut zu den Regeln der Berliner Senats-Verwaltung.
Unserem Träger ist die Benennung wichtig. Wenn es allerdings für zu schwierig empfunden wird, könnte es auch weggelassen werden. [HS6]
Das stimmt so nicht, also die Senatsverwaltung macht keine Kurse für unsere Betreuer_innen. Die Kurse werden intern von uns selber organisiert, um die Betreuenden auf die anstehenden Reisen vorzubereiten. [HS7]
Barrierefreiheit
Unsere Räume sind im 3. Stock.
Man kann mit dem Aufzug nach oben fahren.
Der Aufzug geht nur mit einem Schlüssel.
Bitte klingeln Sie unten, dann machen wir die Tür auf.
Es gibt eine Toilette für Rollstuhlfahrer.
Im Flur sind Stangen zum Festhalten.
Die Schilder zeigen Bilder, die leicht zu verstehen sind.
Die U-Bahnhöfe Kochstraße (U6) und Spittelmarkt (U2) sind barrierefrei.
Kontakt
Indiwi
Axel Springer Straße 40/41
10969 Berlin-Kreuzberg
Eingang im Hof, Aufgang A5, 3. Stock
© Copyright Indiwi
Made by WebsitesJFetzer