Teilnahmebedingungen

 
  1. Reiseanmeldung und Vertragsschluss

    Die Anmeldung zur Reise muss schriftlich oder über unser Online Formular (www.Indiwi.de/reiseanmeldung) erfolgen durch den gesetzlichen Vertreter. Sie gilt als Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Teilnahmebestätigung zustande. Für den Fall, dass es für die gewünschte Reise keinen freien Reiseplatz mehr gibt, erhält der/die Anmeldende eine Mitteilung, die auch mündlich erfolgen kann.

  2. Zahlungsbedingungen
    a) Nach Erhalt der Rechnung ist der Teilnahmebeitrag bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen und die Zahlung auf Verlangen vorzuweisen. Grundlage der Berechnung des Teilnehmerbeitrages sind die Ausführungsvorschriften über Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen der Kinder- und Jugenderholung”(AV-TBKJE). b) Bei Teilnehmer_innen mit Behinderung verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter vor Beginn der Reise für die Finanzierungsregelung der behinderungsbedingten Mehrkosten zu sorgen. Dies sollte durch die Vorlage der Kostenübernahme-Erklärung durch das Bezirksamt erfolgen. Gerne sind wir bei der Antragstellung behilflich. Es kann auch erfolgen durch: - Die Erklärung, dass die Kosten über die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abgerechnet werden können und bei Antritt der Reise hierfür noch genügend Geld zur Verfügung steht. - Erklärung zur Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten als Selbstzahler
  3. Rücktritt

    Im Falle eines Rücktritts durch den gesetzlichen Vertreters des Teilnehmers oder bei Nichtantritt der Reise ohne vom Vertrag zurückzutreten können vom Indiwi e.V. als Entschädigung für die getroff ene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen folgende Gebühren erhoben werden gestaffelt:
    - bis 10 Wochen vor Reisebeginn: 10% des zu zahlenden Teilnahmebeitrages
    - bis 6 Wochen (69. bis 42. Tag) vor Reisebeginn: 50% des zu zahlenden Teilnahmebeitrages
    - bis 2 Wochen (41. bis 14. Tag) vor Reisebeginn: bis zu 100% des Reisepreises

  4. Während der Reise

    a) Besuche während des Ferienaufenthaltes sind aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht.
    b) In besonderen Fällen, z.B. Notsituationen, darf mein Kind von Betreuer_innen in einem privaten Fahrzeug mitgenommen werden. Damit ist kein Haftungsausschluss verbunden (§276 Abs. 2 BGB).
    c) Im Falle einer vorzeitigen Rückreise sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten vom gesetzlichen Vertreter zu übernehmen

  5. Recht der Bildverwertung

    Während der Reise werden Fotos/Videos/Tonaufnahmen gemacht, die zum Teil für die Dokumentation und Nachrichtenerstattung sowie Öffentlichkeitsarbeit des Indiwis verwendet werden, zum Beispiel auf unserer Webseite, in Printmedien und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter). Durch die Teilnahme [durch Ihre Unterschrift] geben Sie ihr Einverständnis zur medialen Nutzung dieser Aufnahmen. Die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist: Indiwi, Axel-Springer-Straße 40/41, 10969 Berlin, reisen@indiwi.de

  6. Daten

    a) Die vorstehenden Daten können an die vom Träger zur Betreuung eingesetzten Mitarbeiter_innen weitergegeben (§9 Abs. 2 des Gesetzes über den Datenschutz i.d. Berliner Verwaltung-Berliner Datenschutzgesetz-DSG).
    b) Unser aktuellen Datenschutzbestimmungen sind im Internet unter www.indiwi/datenschutzerklaerung zu finden.

Qualitätsverpflichtung

 

des Indiwi im Bund Deutscher Pfadfinder_innen für Ferienerholungsfahrten, an denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung teilnehmen - Integrationsreisen-. Diese Selbstverpflichtung soll Ihnen als Eltern, Ihren Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Qualitätsstandard bei der Auswahl von Ferien- und Erholungsfreizeiten an die Hand geben.
Die Form unserer Selbstverpflichtung garantiert, dass wir als Veranstalter nach den unten aufgeführten Kriterien arbeiten. Sie wird von uns in den Ver-trag mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgenommen und Ihnen zur Kenntnis gegeben. Somit sind Sie als Nutzer über unseren Leistungskatalog der Selbstverpflichtung informiert und können die Leistungen ggf. juristisch einklagen. Dies zwingt uns als Veranstalter - besser als jede Kontrollinstanz - zur Einhaltung der Kriterien.
Diese Selbstverpflichtung gilt für unsere Integrationsreisen mit offener Ausschreibung, bei der sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei anmelden können. Die Selbstverpflichtung trifft nur auf nach dem KJHG (§ 75) öffentlich anerkannte Träger zu, deren freie und gemeinnützige Jugendarbeit dadurch zusätzlich gefördert und weiterentwickelt werden soll. Dies trifft auf uns als Veranstalter zu. Bei privatgewerblichen Veranstaltern ist die Zuständigkeit der Jugendbehörde nicht gegeben.
Unsere Selbstverpflichtung soll auch dazu beitragen, die Bedeutung der Integrationsreisen im Rahmen der Jugendhilfe hervorzuheben. Die Fachdiskussion soll damit angeregt und die Sicherung, Überprüfung und Weiterentwicklung fachlicher Qualitätsstandards gewährleistet werden. Unsere Integrationsreisen fördern gegenseitiges Verständnis, Anerkennung und soziale Integration und sind daher von besonderer Bedeutung.

 
 
 
 

1. Anforderungskriterien an unsere Integrationsreisen:

Unsere Integrationsreisen sollen zum einen Kinder und Jugendliche mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und zum andern Kinder und Jugendliche ohne Behinderung die Möglichkeit geben, Behinderte kennen zu lernen und Berührungsängste und möglichen Vorurteilen entgegen wirken. Die pädagogischen Zielsetzungen sollen für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen eine nachhaltige positive Wirkung erwarten lassen.

Unsere Integrationsreisen werden insbesondere nach folgenden Kriterien gestaltet:

  • Aktive Erholung und Entspannung, Förderung und Sensibilisierung individueller Fähigkeiten
  • Anleitung zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, d.h. Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe
  • Beteiligung und aktive Mitgestaltung. (Pädagogische Umsetzung in Klein- und Großgruppen)
  • Förderung von sozialem, lebenspraktischem und demokratischem Verhalten in der Gruppe
  • Förderung von gegenseitigem Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung und von unterschiedlicher sozialer, kultureller und nationaler Herkunft
  • Förderung einer bewussten, selbstverantwortlichen und gesunden Lebensweise kennen lernen und Bewahrung von Natur und Umwelt.

2. Anforderungen an die Anbieter:

  1. Wir als Anbieter sind eine anerkannte und gemeinnützige integrationspädagogische Einrichtung der Jugendhilfe, handeln im Auftrag unseres freien Trägers und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
  2. Wir gewährleisten ein breit gefächertes Angebot an Freizeitaktivitäten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

Wir garantieren die sorgfältige Auswahl und die umfassende und fachliche qualifizierte Schulung unserer Betreuer_innen auf der Grundlage des „Betreuer_innen-Schulungskonzepts für integrative Erholungsfreizeiten“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom Oktober 1998, nachgearbeitet Mai 2006.

Wir verpflichten uns, folgende Grundlagen einzuhalten:

  1. Richtlinien über die Förderung von sozialpädagogischen Ferien- und Freizeitprojekten des Landes Berlin vom 12.03.1998
  2. Ausführungsvorschriften über das Baden und Schwimmen mit Kinder- und Jugendgruppen des Landes Berlin vom 21.07.1995
  3. das Reisevertragsgesetz (§651 a bis k, BGB)
  4. den Abschluss einer Insolvenzversicherung
  5. das Jugendschutzgesetz
  6. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) (SeuchRNeuG vom 20. Juli 2000)

Die Gesetze, Ausführungsvorschriften und Richtlinien werden von uns immer in ihrer neuesten Fassung angewandt. Wir verpflichten uns zur Auswertung der durchgeführten Integrationsreisen. Vorschläge und Kritikpunkte der Kinder / Jugendlichen, Eltern und Betreuer/innen werden berücksichtigt.


Wir als Anbieter gewährleisten 35% der Reiseplätze für behinderte Teilnehmer und 65 % für nicht behinderte Teilnehmer, so wie eine der Behinderung entsprechende Betreuung. Eine Abweichung ist in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

3. Anforderungen an die Betreuung bei unseren Integrationsreisen:

Unsere Betreuer_innen sind volljährig und weisen einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein nach. Alle Betreuer_innen haben an den team- und projektbezogenen Schulungen teilgenommen, auf der rechtliche sowie pädagogische Grundlagen, eine soziopsychologische Auseinandersetzung mit der Zielgruppe und organisatorische Fragen behandelt wurden. Der integrationspädagogische Zusammenhang wurde besonders berücksichtigt. Die Auswahl unserer Betreuer_innen erfolgt nach pädagogisch fachlichen Gesichtspunkten und berücksichtigt darüber hinaus die Notwendigkeit eines arbeitsfähigen Teams. Eine langfristige gemeinsame Vor- und Nachbereitung im Team ist bei uns verpflichtend. Grundsätzlich finden bei uns Vor- und Nachbereitungstreff en mit den Kindern / Jugendlichen und Eltern statt. Die Betreuer_innen haben ein team- und projektbezogenes Mitspracherecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Integrationsfahrt. Bei uns besteht ein Mindest-Betreuungsschlüssel von einer Betreuer_in auf sechs nicht behinderte und von einem auf zwei behinderte Teilnehmer_innen. Er kann je nach Behinderungsgrad aufgestockt werden.

Diese Qualitätsverpflichtung steht im Einklang mit den Qualitätsforderungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, SenBWF III C 1.